Im Überblick:

Die verschiedenen Insolvenzverfahren

Es gibt verschiedene Insolvenzverfahren, um mit einer finanziellen Krise umzugehen. Ein tieferes Verständnis dieser Prozesse hilft, Unsicherheiten zu reduzieren und den besten Weg für die Betroffenen zu finden.

Regelinsolvenzverfahren

Dies ist das Standardverfahren für Unternehmen und Selbstständige sowie für Privatpersonen, die aus einer selbstständigen Tätigkeit Schulden haben. Es zielt darauf ab, die Gläubigerinnen und Gläubiger bestmöglich zu befriedigen, indem das Vermögen der Schuldnerin bzw. des Schuldners verwertet wird und der Erlös verteilt wird. Auch die Sanierung des Unternehmens ist möglich, wenn frühzeitig gehandelt wird.

Verbraucherinsolvenzverfahren (Privatinsolvenz)

Speziell für Privatpersonen konzipiert, beginnt dieses Verfahren mit einem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch. Scheitert dieser, kann das gerichtliche Verfahren starten, das mit einer Restschuldbefreiung enden kann.

Eigenverwaltungsverfahren

Hier bleibt die Unternehmensleitung in Amt und Würden, wird jedoch von einer gerichtlich bestellten Sachwalterin bzw. einem gerichtlich bestellten Sachverwalter überwacht. Es ermöglicht Unternehmen, sich selbst durch die Insolvenz zu steuern und zu sanieren, während sie ihren Geschäftsbetrieb fortsetzen.

Schutzschirmverfahren

Dies ist eine Sonderform der Eigenverwaltung für Unternehmen, die noch nicht zahlungsunfähig sind, aber drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt. Unter dem "Schutzschirm" können sie in Eigenregie einen Sanierungsplan erarbeiten.

Insolvenzplanverfahren

Ein flexibles Verfahren, das es ermöglicht, von den gesetzlichen Regelungen abzuweichen. Hier können Schuldnerinnen bzw. Schuldner und Gläubigerinnen bzw. Gläubiger individuelle Regelungen treffen, um das Unternehmen zu sanieren oder Abwicklungsprozesse zu gestalten.

Benötigen Sie Unterstützung, um die für sie passende lösung zu finden?